Tipp 

Vorsicht bei Verkauf mit Rückmietung!

 

Bei Verkauf mit Rückmietung verkauft der Eigentümer seine Immobilie und schließt mit dem Käufer einen Mietvertrag, erhält sofort den Marktwert seiner Immobilie und kann zunächst weiterhin in seiner Immobilie als Mieter wohnen bleiben. Doch was passiert, wenn der Käufer z. B. nach einigen Jahren die Immobilie weiterverkauft, das Mietrecht dabei nicht weiterreicht und der zweite Käufer nunmehr Eigenbedarf anmeldet? Zudem hat der vormalige Wohneigentümer nur noch Mieterrechte und obliegt den Mietsteigerungen. Somit verbraucht sich die erhaltene Zahlung schneller als gedacht.
Sie sollten auch unbedingt einen Sachverständigen für die Ermittlung des Marktwertes/ Verkehrswertes einschalten, da hier sonst der größte Vermögensverlust entsteht!
Unterschreiben Sie auf keinen Fall vorschnell oder lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, auch wenn Sie in finanziellen Schwierigkeiten sind, oder sich das Angebot verlockend anhört! 


Seien Sie sich bewusst, niemand schenkt Ihnen etwas!

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