Aus gegebenem Anlass! Ein fremdes Grundstück zu betreten „ob nun bewohnt oder unbewohnt, ob eingezäunt oder nicht, ob es zum Verkauf oder Vermietung steht“ ist immer ein Hausfriedensbruch.
(Eine Straftat) Da es immer mehr Anzeigen von Eigentümern, Nachbarn oder Passanten gibt, kann ich nur vor das betreten ( ohne Genehmigung) von fremden Grundstücken warnen!
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