Das Bemerkenswerteste an diesem Objekt ist definitiv die Alleinlage. Aber trotz dieser Alleinlage hat das Haus eine gute Anbindung nach Lüchow (ca. 8 km) und Dannenberg (ca. 12 km).
Um 1914 wurde das Gebäude als Gastwirtschaft erbaut. Hier trafen sich die Menschen aus der Umgebung zum Feierabendbier, auch Familienfeiern und Clubveranstaltungen wurden hier ausgerichtet. Der Betrieb lief bis 1964, dann wurde das Gebäude zu Wohnzwecken umgebaut.
Aus dem Clubzimmer wurde eine kleine Einliegerwohnung mit ca. 57 m² Wohnfläche, aufgeteilt auf zwei Zimmer und ein Badezimmer.
Aus Gastraum und Wohntrakt entstand eine Wohnung mit ca. 175 m² Wohnfläche. Der Gastraum wurde zum Wohnzimmer und aufgrund der Größe zum imposantesten Raum. Im Winter sorgt zusätzlich zur Heizung ein kleiner Kamin für eine wohlige Wärme. Im Sommer sorgt die Fensterfront für ein natürliches Licht. Neben der Küche befinden sich noch das Bad und 5 weitere Zimmer in dieser Wohnung.
Das Dachgeschoss hatte man zum Teil für die Schwiegermutter ausgebaut. Doch das ist lange her, und diese Räume stehen seit Jahren leer. Aber mit wenig Aufwand kann man diese Räume wieder aktivieren und mit ein bisschen Farbe schön gestalten.
Das Haus liegt im Wendland, ca. 8 km von Lüchow entfernt. Hier befinden sich zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte (Aldi, Lidl, Hagebau, Obi etc.), Ärzte, Schulen und Kindergärten.
Zusammenfassung
Baujahr: ca. 1920, umgebaut ca. 1964, modernisiert ca. 2000
Grundstück: ca. 1330 m²
Wohnfläche:
Haupthaus: ca. 175 m² (zuzgl. Zimmer und Ausbaureserve im DG)
Fenster: Wärmeschutzverglasung z. T. Einfachverglasung im Dachgeschoss
Heizung: Gas-Zentralheizung, Baujahr ca. 2000, Kachelofen im Wohnzimmer des Haupthauses, Nachtspeicher im Dachgeschoss
Sonstiges:
- Lagerschuppen (ehemalige Stallung)
- 3 Garagen
Fragen/ Antwort
"Aus gegebenem Anlass! Ein fremdes Grundstück zu betreten „ob nun bewohnt oder unbewohnt, ob eingezäunt oder nicht, ob es zum Verkauf oder zur Vermietung steht“ ist immer ein Hausfriedensbruch (eine Straftat). Da es immer mehr Anzeigen von Eigentümern, Nachbarn oder Passanten gibt, kann ich nur vor dem Betreten (ohne Genehmigung) von fremden Grundstücken warnen!"