Provision

Die Provision ist bei Mellies- Immobilien immer vom Käufer/ Mieter zu zahlen. Die Courtage beträgt bei Verkauf
5,95 % inkl. der MwStr. (5% + MwStr.
Ab 400.000 € ist sie frei verhandelbar.

Bei Wohnimmobilien beträgt die Provision 2,38% Nettokaltmieten inkl. MwSt.

Bei Gewerbeimmobilien beträgt die Provision 2,38 fache- 3,50 fache der Nettokaltmieten inkl. MwSt: Hier wird die Provision in der Regel von den Eigentümern übernommen.
Honorare für Beratungen für Projektentwicklungen, Businesspläne, Vorträge, Schulungen und andere Dienstleistungen die nicht mit Provisionsleistungen abgerechnet werden, belaufen sich auf 90 € - 144 € je Stunde.

Allgemein:

Das Honorar des Maklers wird Provision oder auch Courtage genannt. Die Höhe der Provision wird frei vereinbart und kann bei Immobilienverkäufen bis zu 6 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Bei Vermietung ist sie gesetzlich auf 2 Monatskaltmieten begrenzt.

Schuldner des Provisionsanspruches sind, falls nicht eine Parteivereinbarung oder ein bestimmter Handelsbrauch etwas anderes bestimmt, nach § 99 HGB beide Parteien des vermittelten Vertrages je zur Häfte der Maklerprovision.

Die Maklercourtage wird bei Abschluss eines Verkaufs- oder Mietvertrages fällig (Erfolgshonorar), so dass jede Vorleistung eines Maklers auf eigenes Risiko erfolgt. Je nachdem ob ein Exklusivvertrag oder ein offener Vertrag vereinbart wird, bei dem der Interessent bzw. Anbieter auch ohne den Makler tätig werden darf, steigt und fällt das Interesse des Maklers, sich zu engagieren.

Die Kosten für ein Immobilienangebot kann ein Interessent oder Eigentümer auch direkt vom Partner verlangen, wenn er gar keinen Makler einsetzt und seine Inserations- und Zeitkosten dem Käufer bzw. dem Mieter indirekt über den Preis oder die Miete berechnet. Interessenten, die ihre Kosten geltend machen wollen, setzen hier z. B. mietfreie Monate oder kostenlose Nebenleistungen für sich durch.

Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach der Marktlage. Der Verkäufer ist an einem möglichst hohen Verkaufspreis interessiert, der Käufer an einem möglichst niedrigen Kaufpreis. Die Differenz sind die Kosten für die Vermittlung.

Ist der Aufwand für die Vermittlung wegen eines hohen Angebotes und einer hohen Nachfrage gering, wird kein Makler in Anspruch genommen.

Ist der Aufwand für den Verkäufer wegen einer geringen Nachfrage hoch, wird der Verkäufer einen Makler in Anspruch nehmen. Ist der Aufwand für den Käufer wegen eines geringen Angebotes hoch, wird der Käufer einen Makler in Anspruch nehmen.

Nicht nach der Marktlage richtet sich die Aufteilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer, denn diese Aufteilung ist rein willkürlich.

Bietet z. B. ein Verkäufer eine Immobilie über einen Makler an, so verlangt dieser häufig eine sog. Kundenprovision - mit der er die anfallenden Maklerkosten auf den Kunden vertraglich abwälzt, was teilweise von einigen Kunden (Kaufinterssenten) als ungerecht empfunden wird. Diese scheinbare Paradoxie, dass ein Verkäufer eine "Käuferprovision" verlangt, geht wohl von der Fehlvorstellung aus, dass der Kunde die Maklerprovision sparen könnte, wenn kein Makler am Geschäft beteiligt wäre.

Diese Sichtweise ist jedoch unzutreffend. Müsste der Verkäufer die Vermittlungskosten tragen (ganz gleich ob er selbständig Käufer sucht oder mit Hilfe eines Maklers) würde er den Kaufpreis entsprechend höher ansetzen. Des Weiteren handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde, wobei der Kunde frei entscheiden kann, ob er sich auf ein Geschäft unter solchen Konditionen einläßt, oder lieber mit einem anderen Anbieter verhandelt, der möglicher Weise andere, für den Kunden günstigere, Bedingungen verwendet.

Tatsächlich ist für den Käufer eine Käuferprovision sogar von geringfügigem Vorteil, denn damit bleiben die Vermittlungskosten aus dem Kaufpreis heraus und werden nicht bei weiteren Kosten berücksichtigt, die sich auf den Kaufpreis beziehen, etwa die Notarkosten oder die Grunderwerbssteuer.

Auch bei der Vermietung kann einem Mieter eine Mieterprovision durchaus Vorteile bringen, denn nur diese Provision fällt unter die gesetzliche Beschränkung von 2 Monatsmieten. Entrichtet der Mieter die Provision nicht direkt, muss der Vermieter die Vermittlungskosten auf die Miete schlagen.