Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt.
Eine Information Dritter - auch beratender Personen - über unsere
Angebote ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet. Kommt
zwischen dem Dritten und dem Verkäufer/Vermieter eines nachgewiesenen
Objekts ein Vertrag zustande, haftet der Angebotsempfänger für
die uns entgehende Gesamtprovision, falls und soweit von den Vertragsschließenden
eine Provisionszahlung wegen Fehlens der gesetzlichen Voraussetzungen
abgelehnt wird.
2. Die Objektangaben erfolgen nach Mitteilungen der Verkäufer
oder Vermieter. Eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit
der Angaben wird von uns nicht übernommen.
3. Unsere Objektangebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung
bleiben vorbehalten.
4. Die Vertragsdauer wird bei Alleinaufträgen oder gewöhnlichen
Aufträgen mit dem Verkäufer oder dem Vermieter besonders
vereinbart. Unterbleibt eine entsprechende Abrede, so läuft der
Auftrag auf unbestimmte Zeit.
5. Ist ein durch uns nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, so ist
der Empfänger verpflichtet, uns dies unverzüglich (innerhalb
von maximal 5 Werktagen) schriftlich mitzuteilen und die Vorkenntnis
nachzuweisen.
6. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich
tätig zu werden.
7. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist stets auf
uns Bezug zu nehmen.
8. Mit Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung
zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist eine
Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision zu zahlen. Diese entnehme Sie
bitte aus unserer Webseite „Provision“ ,
telefonisch oder dem Aushang im Büro. Die Provision ist fällig
und zahlbar bei Beurkundung eines Kaufvertrages bzw. bei Zustandekommen
eines Mietvertrages.
9. Die Provisionspflicht besteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen
abgeschlossen wird, die von unserem Angebot abweichen oder wenn ein
anderes wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt
oder ein Erwerb im Wege einer Zwangsversteigerung stattfindet. Die
Provisionspflicht entfällt auch nicht, wenn der Vertrag aufgrund
unseres Nachweises ohne uns direkt zum Abschluss kommt oder wenn Dritte
ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht ausüben.
10. Kommt es zu einem Vertragsabschluß ohne uns, so muss uns
unverzüglich unter Angabe des Objekts, der Vertragsschließenden
und des Kauf- oder Mietpreises Mitteilung gemacht werden.
11. Alle Zahlungen für das Objekt sind vom Käufer, Mieter/Pächter
unmittelbar an den Verkäufer oder Vermieter bzw. dessen Beauftragten
(Notar, Bank o.ä.) zu leisten.
12. Mündliche Vereinbarungen, die diese Bedingungen oder einen
schriftlichen Auftrag ändern oder ergänzen, sind nur dann
gültig, wenn sie schriftlich von beiden Vertragspartnern bestätigt
werden.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist
Uelzen in Niedersachsen.
14. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon
unberührt.